Krankenkassenzulassung |Krankenkassenanerkennung | Zentrale Prüfstelle Prävention | Leitfaden | ZPP Zertifizierung | ZPP Änderungen 2020

Die Zentrale Prüfstelle Prävention

Die Zentrale Prüfstelle Prävention ist zuständig für die Zertifizierung von Konzepten und Kursleitern, die Präventionskurse nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V durchführen möchten. Diese Kooperationsgemeinschaft prüft und zertifiziert Kurse der verschiedenen Handlungsfelder, wie Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung und Suchtmittel­konsum,  kostenfrei. Die Koorperationsgemeinschaft besteht aus  Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, der Knappschaft, allgemeinen Ortskrankenkassen und SVLFG. Nach einer erfolgreichen Prüfung werden die Kursleiter zertifiziert und erhalten ein Prüfsiegel. Dadurch erscheint Ihr Kurs in einer Kursdatenbank für Versicherte. Kurse mit einer solchen Anerkennung, werden durch die Krankenkassen gefördert d.h. die Teilnehmer solch eines Präventionskurses erhalten eine anteilige oder 100-prozentige Kostenerstattung.

Vorteile der Zertifizierung

  • Eintragung in zentrale Kursdatenbank
  • Kostenübernahme durch Krankenkassen
  • geringer Werbeaufwand
  • zertifiziertes Konzept
  • Qualitätssiegel

Wie läuft die Zertifizierung ab?

Nachdem Sie einen krankenkassenanerkannten Kurs beim MIFW erfolgreich belegt haben, erhalten Sie ein Zertifikat über die Kursleiterausbildung. Zudem erhalten Sie eine Einweisung in das Programm, für Ihre zukünftige Anleitung eines Präventionskurses. Diese Dokumente benötigen Sie, um sich bei der ZPP als Kursleiter zu registrieren.

Sie gehen anschließend auf die Webseite der ZPP und legen sich ein Konto an, indem Sie einen Benutzernamen sowie ein Passwort auswählen und Ihre Kontaktdaten angeben.

Daraufhin fügen Sie einen neuen Kurs hinzu. Das Video erklärt Ihnen wie dies funktioniert:

 

Für die Prüfung ist es notwendig, dass Sie Ihre Ausbildungs- sowie Studienbescheinigungen, die oben genannten Dokumente und eventuelle zusätzliche Fachqualifikationsnachweise hochladen. Wenn Sie zudem die Zusatzqualifikation für die Durchführung eines Präventionskurses nachweisen können, werden Sie von der Zentralen Prüfstelle für Prävention als anerkannte/r Kursleiter/in geführt. Für die Prüfung ist es unabdingbar die Studien- und Ausbildungsnachweise vorlegen zu können. Ohne diese kann keine Zertifizierung stattfinden.

Voraussetzungen für die Krankenkassenzulassung zum zertifizierten Kursleiter

Hierbei gelten die Handlungsfelder „multimodales Stressmanagement“ (Kursleiter Stressmanagement) und „pallitiv regeneratives Stressmanagement“ (Kursleiter Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation) sowie das Handlungsfeld „Ernährung“ (Kursleiter Gewichtsmanagement).

Die Kriterien für die Anerkennung als Kursleiter sind im „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbands hinterlegt. Folgendes gilt bis zum 31.12.2020:

Kriterien für Präventionskurse im Bereich multimodales Stressmanagement

Den Präventionskurs Stressmanagement können Fachkräfte aus dem Gesundheitsbereich durchführen. Zudem sollten diese einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss mitbringen. Folgende Berufsgruppen sind nach dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes für die Zertifizierung des Kurses qualifiziert (Zentrale Prüfstelle Prävention, 2019):

  • Psychologin/Psychologe (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor),
  • Pädagogin/Pädagoge (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor, Staatsexamen)
  • Sozialpädagogin/Sozialpädagoge sowie Sozialarbeiter/in (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Sozialwissenschaftler/in (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Gesundheitswissenschaftler/in (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Ärztin/Arzt

Kriterien für Präventionskurse Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation

Neben den Berufsgruppen, welche für die Ausübung des multimodalen Stressbewältigungstrainings qualifiziert sind, sind auch folgende Berufe für die krankenkassenanerkannte Ausübung der Kurse Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation qualifiziert (Zentrale Prüfstelle Prävention, 2019):

  • Sportwissenschaftler/in (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor)
  • Sport- und Gymnastiklehrer/in
  • Physiotherapeut/in, Krankengymnast/in
  • Ergotherapeut/in
  • Erzieher/in
  • Gesundheitspädagogin/Gesundheitspädagoge (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Heilpädagogin/Heilpädagoge

Kriterien für Präventionskurs Gewichtsmanagement

Zur Durchführung des Präventionskurses Gewichtsmanagement im Handlungsfeld Ernährung kommen Fachkräfte mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Ernährung in Betracht, insbesondere:

  • Diätassistent/in
  • Oecotrophologin/Oecotrophologe (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Master, Bachelor)
  • Ernährungswissenschaftler/in (Abschlüsse: Diplom, Master, Bachelor)
  • Ernährungs- und Hygienetechnik, Schwerpunkt „Ernährungstechnik“, Ernährung und Versorgungsmanagement, Schwerpunkt „Ernährung“ (Abschlüsse: Dipl.-Ing., Master, Bachelor)
  • sowie themenbezogene Zusatzqualifikation gemäß den Qualitätsstandards der Ernährungsberatung einer der anerkannten Institutionen (DGE, VDD, VDOE, VFED, QUETHEB, UGB) (= Zertifikat Ernährungsberater/in)
  • oder Ärztin/Arzt mit Fortbildungsnachweis gemäß dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin

 

Eine Anerkennung nach diesen Richtlinien mit der Sonderregelung zur Verschiebung des Stichtages zur Erreichung des Bestandsschutzes gilt nun auf Grund der Corona-Pandemie bis zum 31.12.2020 anstatt dem 30.09.2020.

Online-Kursleiterausbildungen

Online-Kurslieterausbildungen

Auf Grund der Corona-Pandemie haben sich auch hier ein paar Regelungen neu ergeben. Die Zentrale Prüfstelle lässt nun Online-Live-Schulungen für die Erlangung der Fachqualifikation sowie die Einweisung in das Konzept zu. Auch die Präventionskurse dürfen digital stattfinden, sofern die Kurse aufgrund der Kontaktbegrenzungen nicht als Präsenzveranstaltungen stattfinden konnten. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Online-Kursleiterausbildungen zu absolvieren. Diese werden per Live-Videostream an zwei aufeinander folgenden Wochenenden abgehalten. Inhaltlich orientieren sich die Schulungen vollständig an der Durchführung einer Präsenzveranstaltung.

Nach Teilnahme an einem Onlinekurse gilt jedoch folgendes bezüglich der Zertifizierung:

Eine Zertifizierung wird von der ZPP nur für 1,5 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung der Zulassung ist durch das Nachholen einer Präsenzveranstaltung möglich. Hierzu können Sie uns kostenlos kontaktieren und gegen einen Beitrag von 50€ die entsprechende Verlängerung erhalten. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit keine Verlängerung nachkommen, läuft die Zertifizierung für das Konzept aus. Der Bestandsschutz der Kursleitungen bleibt jedoch weiterhin bestehen. Eine rückwirkende Aberkennung des für 1,5 Jahre erteilten Zertifikats erfolgt nicht.

Bestandsschutz

Der Bestandschutz gilt für Kursleitungen, die  bis zum 31.12.2020 mit einem oder mehreren Kursen im System der Zentrale Prüfstelle Prävention hinterlegt sind und eine Zertifizierung erhalten haben. Der Prozess für die Zertifizierung muss zu diesem Datum bereits abgeschlossen sein. Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie von der Kooperationsgemeinschaft der Krankenkassen einen unbefristeten Bestandsschutz auf die Qualifikation im entsprechenden Handlungsfeld bzw. Präventionsprinzip. Die positiv geprüfte Qualifikation bleibt somit dauerhaft anerkannt.

Eine Kursleitung kann auch Bestandsschutz in mehreren Handlungsfeldern erlangen, sofern Sie als „zertifiziert“ in der Datenbank gelistet sind.

„Voraussetzung für diesen Bestandsschutz ist, dass die Zertifizierung materiell rechtmäßig erfolgt ist und dass zum Zeitpunkt der Zertifizierung die durch den Leitfaden Prävention in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung gestellten Anforderungen an die Grund- sowie die Zusatzqualifikation objektiv erfüllt waren.“ (ZPP, 2020)

Zulassungskriterien ab 01.01.2021

Die Übergangsregelung für Kursleitungen bedeutet, dass Sie im Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2020 die Wahl haben, ihre Qualifikationen entweder nach dem derzeit gültigen Verfahren (bis 30.12.2020) oder nach dem neuen Verfahren prüfen zu lassen. Dieses neue Verfahren gilt laut Leitfaden Prävention ab dem 1. Oktober 2020 (Prüfung nach fachlichen Mindeststandards).

Die Regelungen nach dem aktualisierten Leitfaden Prävention legen für die Zertifizierungsvoraussetzungen nicht mehr Berufsgruppen zu Grunde, sondern entsprechende Punkte (ECTS), die sich auf bestimmte Fachbereiche beziehen. So kann die ZPP eine einheitlichere Prüfung gewährleisten und wird der Vielzahl an neuen Studienfächern gerecht. Eine Zuordnung ist derzeit mit der Variation an Angeboten im Gesundheitsbereich ohne besondere Prüfung der Inhalte kaum möglich.

Hier finden Sie die Regelungen für eine Zulassung zum Kursleiter:

Als Nachweis der Qualifikation für Kursleitende sind aussagekräftige Unterlagen über eine für das jeweilige Handlungsfeld und Präventionsprinzip geforderte staatlich anerkannte Grundqualifikation  vorzulegen. Dabei kann es sich um einen Studienabschluss oder eine staatlich anerkannte Berufsausbildung handeln.

Bei einem Studium ist jeweils das Abschlusszeugnis einzureichen. Haben Sie eine staatlich anerkannte Ausbildung absolviert, stellen Sie der ZPP bitte Ihre Abschlussurkunde bzw. das Abschlusszeugnis, aus welchem die erreichte Berufsbezeichnung hervor geht, zu Verfügung.

Allgemeine Voraussetzungen

Die Durchführung von Präventionskursen ist Kursanbietenden mit folgenden Voraussetzungen vorbehalten:

  • „Staatlich anerkannter handlungsfeldbezogener Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis der Mindeststandards in Bezug auf fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen für das jeweilige Handlungsfeld / Präventionsprinzip“
  • Ggf. Einweisung in das durchzuführende Programm bzw. die vorgesehenen Inhalte / Verfahren
    Staatlich anerkannter Berufs- / Studienabschluss
    Ein staatlich anerkannter Berufs- / Studienabschluss liegt vor, wenn dieser im Bundesanzeiger eingesehen werden kann oder in der Datenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Einstufung formaler Qualifizierungen in den Deutschen Qualifikationsrahmen unter www.dqr.de gelistet ist oder über das Berufsbildungsgesetz (BBiG, §53), die Handwerksordnung (HWO) oder spezifische Landesgesetze (z. B. Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz der Länder) geregelt ist oder die staatliche Anerkennung aus der Abschlussurkunde ersichtlich ist.
    Alle erforderlichen Fachkompetenzen einschließlich Programmeinweisungen und Weiterbildungen zu Inhalten / Verfahren sind anhand aussagefähiger Unterlagen (Curricula, Studienbücher, Urkunden mit Inhalten und Umfängen, Leistungsnachweise etc.) nachzuweisen.“ (Zentrale Prüfstelle Prävention, 2019)

Dazu kommen die oben erwähnten Kompetenzen, die in der Ausbildung oder im Studium erlernt wurden.

Multimodales Stressmanagement

Für den Bereich multimodales Stressmanagement gelten folgende Fächerbereiche als Voraussetzung (Zentrale Prüfstelle Prävention, 2019):

1. Psychologische Grundlagen (≥ 180 Stunden oder 6 ECTS)

2. Psychologie des Gesundheitsverhaltens (≥ 180 Stunden oder 6 ECTS)

3. Theorien zu Stress und Stressbewältigung (≥ 180 Stunden oder 6 ECTS)

4. Medizin (≥90 Stunden oder 3 ECTS)

5. Evaluation, Qualitätssicherung, Forschungsmethoden, Statistik (≥90 Stunden oder 3 ECTS)

6. Beratung, Training, Schulung, Selbsterfahrung und Einweisung in das Stressbewältigungsprogramm (≥ 90 Stunden oder 3 ECTS)

7. Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (≥ 30 Stunden oder 1 ECTS)

8. Frei wählbar aus den o.g. Inhalten 1-7 (60 Std. oder 2 ECTS)

Palliativ regenerativen Stressmanagement

Um einen Präventionskurs im palliativ regenerativen Stressmanagement (dazu gehört Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation) zu halten, sollten folgende Punkte erfüllt sein:

1. Pädagogik, Psychologie (≥ 180 Stunden oder 6 ECTS)

2. Medizin (≥ 180 Stunden oder 6 ECTS)

3. Beratung, Training, Schulung, Selbsterfahrung und Einweisung in PR / AT (≥ 90 Stunden oder 3 ECTS ausschließlich in Präsenz)

4. Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (≥ 30 Stunden oder 1 ECTS)

5. Frei wählbar aus den o.g. Inhalten 1-4 (150 Std. oder 5 ECTS)

 

Ernährung

Um einen Kurs in Handlungsfeld Ernährung durchführen zu können müssen zukünftig folgende Punkte in der Grundqualifikation abgedeckt sein:

1. Ernährung (360 h oder 12 ECTS)

2. Medizin, Ernährungsmedizin (360 h oder 12 ECTS)

3. Pädagogik, Psychologie (450 h oder 15 ECTS)

4. Theorie und Praxis der Lebensmittel- und Warenkunde (450 h oder 15 ECTS)

5. Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (30 h oder 1 ECTS)

6. Frei wählbar aus den o. g. Inhalten (150 h oder 5 ECTS)

 

Detailliertere Informationen hierzu finden Sie im offiziellen Dokument des GKV-Spitzenverbandes über die Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V.

Kriterien_zur_Zertifizierung_Juli_2019 (1)

Um den Regelungen gerecht zu werden, bietet das MIFW im kommenden Jahr auch Kursleiterausbildungen über 90h und 3 Wochenenden an. Damit möchten wir verschiedenen Interessensgruppe eine Zulassung ermöglichen.

Bei Fragen zur Zertifizierung unserer Kursleiterausbildungen können Sie uns gerne telefonisch oder per Mail kontaktieren. Sofern Sie spezifische Fragen zu Ihrer Grundqualifikation haben bzw. Sie nicht sicher sind, inwieweit Ihre Grundqualifikation den Kriterien der ZPP entspricht, bitten wir Sie, sich direkt bei der ZPP unter 0201 / 5 65 82 90 zu erkundigen, da die Zulassung und Zertifizierung allein der ZPP unterliegt.

Sofern Sie gerne allgemeine Informationen zur Krankenkassenzulassung erlangen möchten oder sich nach den Handlungsfelder und den zugelassenen Techniken im Entspannungs- bzw. Stressbewältigungsbereich erkundigen möchten, finden Sie im GKV „Leitfaden Prävention“ ausführliche Antworten dazu.

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