Weitere Kursleiterausbildungen zertifiziert und anerkannt
Kursleiterausbildungen | Autogenes Training | Progressive Muskelrelaxation PMR | §20 SGBV | Krankenkassenanerkennung
Unsere Kursleiterausbildungen „Autogenes Training“, „Progressive Muskelrelaxation“ und „Stressmanagement“ sind seit dem Jahr 2017 von den gesetzlichen Krankenkassen und der Zentralen Prüfstellen Prävention anerkannt. Die Kurskonzepte wurden einer umfassenden Prüfung der Zentralen Prüfstelle Prävention unterzogen und schließlich zertifiziert.
Ihre Vorteile
Durch die Zertifizierung unsere Kurse brauchen Sie bei der Anmeldung als Kursleiter nicht wie früher mühselig ein Konzept sowie einen Stundenverlaufplan ausarbeiten, sondern können sich auf unser Konzept berufen. Der Verweis auf diese Konzepte und die von uns ausgehändigte Bestätigung über die Einführung in das Konzept nach Teilnahme am Kurs sowie Ihre persönlichen Unterlagen reichen für die Prüfung und die Anerkennung bei der Zentralen Prüfstelle aus.
Voraussetzung für die Krankenkassenzulassung
Die Anerkennung als zertifizierter Trainer bzw. Kursleiter bei der Krankenkasse ist bei entsprechender Grundqualifikation nach §20 Abs. 1 und 2 SGBV möglich. Das heißt bei Anerkennung Ihres Kurses als zertifizierten Präventionskurs finanziert die Krankenkasse vollständig oder teilweise die Kursgebühr Ihrer Teilnehmer, sodass Sie nicht nur auf Privatzahler angewiesen sind. Hierbei ist es wichtig den „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverband zu beachten.
Ablauf der Krankenkassenzulassung/Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)
Zum Abschluss Ihrer Kursleiterausbildung am Mitteldeutschen Institut für Weiterbildung erhalten Sie zusammen mit Ihrem Abschlusszertifikat auch eine Teilnahmebescheinigung. Diese wird für die Registrierung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention benötigt. Zusammen mit Ihren Zeugnissen der Vorqualifikation wird die Teilnahmebescheinigung im Internetportal der Zentralen Prüfstelle Prävention zur Überprüfung hochgeladen.
Da die Entscheidungsmöglichkeiten der Krankenkasse sehr vielfältig sind, wird oft auf Basis der Einzelfallprüfung eine Entscheidung über Ihre Zulassung als Trainers für einen zertifizierten
Präventionskurs getroffen. Bestimmte Grundqualifikation im Bereich Gesundheit oder Erziehung sind für die Krankenkassenanerkennung notwendig. Hierzu vergleichen Sie bitte die Angaben im Leitfaden Prävention.
Nach der Überprüfung Ihrer Qualifikationen und deren Eignung erhalten Sie die Krankenkassenanerkennung. Somit können Sie unsere Kurse „Autogenes Training“, „Progressive Muskelrelaxation“ und „Stressmanagement“ mit der Krankenkasse abrechnen. Die Dauer der Prüfung beträgt im Normalfall 10 – 14 Tage und ist für Sie kostenlos.
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