- Zertifizierung für krankenkassenrelevante Verfahren
- Ranking
- Kursorte
- Unterkünfte
- Ausbildungsleiter / Dozenten / Trainer
- Hinweis zu einigen Teilnehmerzertifikaten
- Warum sind die zertifizierten Unterrichtsstunden in einigen Ausbildungsbereichen höher als die tatsächlich abgeleisteten Stunden im Seminar?
- Warum umfasst die Ausbildung beim MIFW in einigen Kursen 3 oder 4 Tage?
- Was ist die Bildungsprämie?
- Wie ist die Vorgehensweise, wenn Kurse mit dem Prämiengutschein gebucht werden?
- Wie funktioniert die Zertifizierung/ Zulassung als Kursleiter von Präventionskursen bei den Krankenkassen? Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich als Teilnehmer der Ausbildung zum Kursleiter?
- Wofür werden die Evaluationsbögen genutzt?
- Welche Vorkenntnisse sind für die Kurse nötig?
- Was mache ich, wenn ein bezahlter Kurs abgesagt wird?
- Was unterscheidet den "Entspannungstherapeuten" vom "Entspannungstrainer"?
- Warum sind unsere Kurse Fernlehrgängen gegenüber im Vorteil?
1. Zertifizierungen für krankenkassenrelevante Verfahren
Diese orientieren sich an den Vorgaben der großen Krankenkassen, bundesweit. Zu beachten sind die Unterschiede zwischen den Krankenkassen, die aufgrund der Vielzahl und Heterogenität nicht immer in Übereinstimmung gebracht werden können.
2. Ranking
Durch die Kooperation mit dem Lehrstuhl Pädagogische und Rehabilitationspsychologie, Institut für Psychologie der Universität Leipzig und die Zertifizierung (in den relevanten Hauptkursen) mit dem wissenschaftlichen Beirat Prof. Dr. Reschke vom Lehrstuhl Klinische Psychologie und Psychotherapie, Institut für Psychologie der Universität Leipzig stehen die Weiterbildungsabschlüsse an vorderster Stelle im deutschsprachigen Raum.
3. Kursorte
Die Kursorte sind Erfurt und Leipzig. In Erfurt befinden sich die Ausbildungsräumlichkeiten im Institut in der Heinrichstraße und in Leipzig im Institut in der Landsbergerstraße.
Weitere optionale Ausbildungsorte sind Magdeburg, Halle/Saale, Berlin, Hamburg, Köln und Nürnberg. Die konkreten Schulungs- und Trainingsräumlichkeiten der Kursleiterausbildungen und Weiterbildungen in diesen optionalen Standorten werden in Abhängigkeit von der Teilnehmeranzahl spätestens zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn mitgeteilt.
Gerne schicken wir Ihnen mit Ihrer Anmeldebestätigung Pensionsvorschläge für Übernachtungsmöglichkeiten am jeweiligen Standort. Bitte beachten Sie aber im gleichen Zug, dass im Falle eines Kursausfalls kein Erstattungsanspruch gegenüber dem Mitteldeutschen Institut besteht.
5. Ausbildungsleiter / Dozenten / Trainer
Achten Sie vor allem bei krankenkassenrelevanten Verfahren zertifikatsbezogen darauf, dass der Ausbildungsleiter ein anerkannter Diplom-Psychologe, Optimalerweise sollte dieser einen akademischen Titel (Dr.) und eine Zusatzqualifikation z.B. in Form der Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten haben. Somit gehen Sie nicht nur in der Anerkennung und Qualität einen sicheren Weg, sondern gewährleisten auch eine langfristige Werterhaltung Ihres Zertifikats und ein entsprechendes Renommee.
Die Dozenten und Ausbilder sind im Mitteldeutschen Institut zudem erfahrene Trainer im Bereich ihrer jeweiligen Verfahren. Diese besitzen primär als Grundvoraussetzung einen Hochschulabschluss in den jeweilig relevanten Gebieten, z.B. Diplom-Psychologe, Wirtschaftspsychologe, Diplom-Sportlehrer, Diplom-Erziehungswissenschaftler, sind anerkannte heilkundliche Psychotherapeuten oder besitzen eine Spezialausbildung. Generell ist es dabei unserer Einrichtung wichtig, auch andere Experten in die Ausbildungen einzubinden.
6. Hinweis zu einigen Teilnehmerzertifikaten
Eine solche Zertifizierung von Zusatzqualifikationen ist notwendig, um bei späterer Arbeit Maßnahmen im Sinne der Primärprävention des § 20 Abs. 1 und 2 SGB V mit entsprechender Grundqualifikation anwenden zu dürfen. Nähere Informationen hierzu, siehe: Leitfaden Prävention
Der Satz besagt, dass Sie unter diesen Bedingungen mit dem MIFW-Kursleiterzertifikat Kurse für alle gesetzlich Versicherten geben können und die Teilnehmer derzeit die Kursgebühren von der Krankenkasse bis zu 100% bzw. ca. 70,- bis 100,- Euro erstattet bekommen.
Weiterhin: Die erwähnte Grundqualifikation beinhaltet Ausbildungen und Abschlüsse z. B. im Bereich Psychologie, Pädagogik, Ergotherapie, Physiotherapie, Sportwissenschaft, Logopädie, Ökotrophologe, Heilkunde etc.
7. Warum sind die zertifizierten Unterrichtsstunden in einigen Ausbildungsbereichen höher als die tatsächlich abgeleisteten Stunden im Seminar?
Zu beachten ist zuerst, dass die Unterrichtseinheiten keine Zeitstunden, sondern Unterrichtseinheiten á 45 Minuten umfassen. Zudem setzen sich unsere Kurse aus dem Seminar, der häuslichen Übung und der supervisierten Praxis zusammen. Dieser Gesamtaufwand wird auf dem Zertifikat bescheinigt. Durch die Teilnahme am Seminar wird nur ein Teil der veranschlagten Ausbildungszeit absolviert. Dem kommen die von uns dringend empfohlenen häuslichen Übungen und die Möglichkeit zur supervisierten Praxis hinzu.
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Kursleiterausbildung |
Zertifizierte UE |
UE im Seminar |
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Progressive Muskelrelaxation |
40 |
32 |
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Autogenes Training |
40 |
32 |
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Stressmanagement |
40 |
32 |
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KiJu |
33 |
22 |
8. Warum umfasst die Ausbildung beim MIFW in einigen Kursen 3 oder 4 Tage?
Die Ausbildung in einigen Seminaren pro Ausbildungsrichtung wurde auf 3 oder 4 Tage festgelegt, da dies verstärkt von Kursteilnehmern gewünscht wurde (3, z.B. Freitag, Samstag und Sonntag). In dieser Zeit können die notwendigen Grundlagen vermittelt und erste praktische Übungen mit Supervision unserer Kursleiter durchgeführt werden. Die häuslichen Übungen sind zudem bei Teilnehmern ohne Vorerfahrung unerlässlich.
9. Was ist die Bildungsprämie?
Die Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben. Dabei handelt es sich um eine teilweise Übernahme von Weiterbildungskosten im berufsrelevanten Rahmen. Die Bezuschussung beläuft sich auf 50% der Kosten oder maximal 500€. Die Bildungsprämie wird von den zuständigen Beratungsstellen (oft Volkssolidaritäten u.ä.) in Form eines Prämiengutscheins ausgegeben. Voraussetzungen für den Erhalt des Prämiengutscheins sind ein max. Jahreseinkommen 20.000€ (gemeinsam Veranlagte: 40.000€) und dass die Weiterbildung für den ausgeübten Beruf relevant ist.
10. Wie ist die Vorgehensweise, wenn Kurse mit dem Prämiengutschein gebucht werden?
Wenn ein Kurs mit dem Bildungsgutschein gebucht wird, muss der Bildungsgutschein vor der Kursbuchung von einer zuständigen Beratungsstelle ausgestellt worden sein. Der Bildungsgutschein und die beiliegende Teilnahmebestätigung ( in unterschriebene Form) kann dann zu Kursbeginn mitgebracht und dem jeweiligen Kursleiter übergeben werden, da wir den Gutschein erst nach Ausbildungsende einlösen können. Nachdem wir den Bildungsgutschein eingelöst haben, kann die Genehmigung durch das Bundesministerium bis zu einem halben Jahr dauern. Bis zum vollständigen Erhalt der Kursgebühr (also der Genehmigung und Zahlung durch das Bundesministerium) können wir die Zertifikate noch nicht ausgeben. Teilnehmern, die mit der Bildungsprämie den Kurs gebucht haben, wird das fehlende Zertifikat nach Genehmigung umgehend per Post zugeschickt. Teilnehmer, die mehrere Kurse besuchen, erhalten Zertifikate im Wert Ihres Eigenanteils sofort nach dem entsprechenden Kurs. Die gewünschten Zertifikate sollten uns vorab mitgeteilt werden. Alle fehlenden Zertifikate werden ebenfalls per Post nachgeschickt.
11. Wie funktioniert die Zertifizierung/ Zulassung als Kursleiter von Präventionskursen bei den Krankenkassen? Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Für die Beantragung der Zulassung bei den Krankenkassen ist der §20 des SGB V richtungsweisend. Wollen Sie als Trainer eigenständig Kurse bei den Krankenkassen abrechnen, wird von den Krankenkassen jedoch eine entsprechende Primärqualifikation (Medizin, Psychologie, Pädagogik, Krankenpflege, Ergotherapie o.ä.) verlangt. Darüber hinaus sollte berücksichtigt werden, dass die Antragsstellung je nach Krankenkasse und Bundesland variieren kann. Ein Informationsblatt dazu ist im Anhang jedes Skripts zu finden. Bei fehlender oder unzureichender Qualifikation können Sie Ihre Chance auf Anerkennung durch eine umfangreichere Ausbildung erhöhen (z.B. Entspannungstherapie / -pädagogik).
12. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Leiter der Ausbildung zum Kursleiter?
Ihre Rechte und Pflichten finden Sie unter anderem in den Teilnahmebedingungen, die auch auf unserer Homepage veröffentlicht sind.
13. Wofür werden die Evaluationsbögen genutzt?
Evaluationsbögen dienen der Qualitätskontrolle und natürlich der Qualitätssteigerung unserer Lehrgänge. Nachdem die Evaluationsbögen von den Teilnehmern ausgefüllt wurden, werden Sie von den Kursleitern an uns weitergeleitet. Wir werten diese aus und erstellen eine individuelle Statistik für jeden Kursleiter. Dabei werden sowohl die lobenswerten als auch kritischen Punkte erfasst, gemeinsam mit dem Kursleiter ausgewertet und an möglichen Verbesserungen gearbeitet. Unser Anliegen ist es, dass alle Bewertungen unserer Kursleiter unter bzw. bei höchstens 2,0 (Schulnote) liegen.
14. Welche Vorkenntnisse sind für die Kurse nötig?
Es gibt keine festen Teilnahmekriterien für den Kursbesuch.
15. Was mache ich, wenn ein bezahlter Kurs abgesagt wird?
Wir behalten uns vor, unsere Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl und einer daraus resultierenden, ausfallenden Wirtschaftlichkeit abzusagen bzw. einzukürzen. Es besteht kein Erstattungsanspruch auf bereits reservierte Unterkünfte oder sonstiges. Wir bieten natürlich jedem Teilnehmer die Teilnahme eines anderen gleichwertigen Kurses des Mitteldeutschen Instituts an.
16.Was unterscheidet den "Entspanungstherapeuten" vom "Entspannungstrainer"?
Grundsätzlich beinhalten beide Ausbildungen die selben Themenkomplexe, aber um den Titel des "Entspannungstherapeuten" zu erhalten, sollte der Absolvent einen heilkundigen oder sozialwissenschaftlichen Beruf nachweisen können.
Zu den heilkundigen Berufen zählen unter anderem Psychotherapeuten u./o. Diplom-Psychologen (bzw. BA und MA), Heilpraktiker, Heilpädagogen und Ärzte. Dem kommen die Heilhilfsberufe hinzu, z.B. Motopädagogen, Physiotherapeuten / Krankengymnasten, Ergotherapeuten, Logopäden, Sporttherapeuten, Podologen, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Krankenpfleger, Medizinisch-Technische Assistenten (MTA), Medizinisch-Technische Radiologieassistenten (MTRA), Operationstechnische Assistenten (OTA), Diätassistenten, Gesundheits- und Krankenpfleger, Krankenpflegehelfer, Altenpfleger, Altenpflegehelfer etc.
Unter sozialwissenschaftlich orientierten Berufen seien bspw. Diplom-Sozialpädagogen oder Masterabsolventen in sozialwissenschaftlichen Fachbereichen verstanden.
17. Warum sind unsere Kurse Fernlehrgängen gegenüber im Vorteil?
In den als Präsenzveranstaltung abgehaltenen Kursen profitieren Sie vom Miteinander mit anderen Teilnehmern, die in den Schulungsräumen:
- direkt vor Ort Fragen stellen und Antworten erhalten
- Vorteile aus dem Erfahrungsschatz der anderen Kursteilnehmer ziehen
- aus Diskussionen und anschaulichen Praxisbeispielen lernen
- eine kompakte Wissensvermittlung durch unsere qualifizierten Dozenten erhalten
Obige Angaben wurden nach bestem Wissen erstellt und sind nicht als rechtsverbindlich anzusehen.

